Lehrkraft an Privatschulen

Arbeiten an Schulen in freier Trägerschaft in NRW – Rahmenbedingungen, Chancen und Perspektiven.

Immer mehr Lehrerinnen und Lehrer möchten an einer Privatschule arbeiten. Dabei gibt es aber viele Missverständnisse, zum Beispiel zu den Voraussetzungen, dem Gehalt oder dem Beamtenstatus. Hier finden Sie klare Informationen, Antworten auf Ihre Fragen und Tipps, wie Sie die passende Stelle finden können.

Warum Privatschule?

„Gute Schulen brauchen gute Pädagoginnen und Pädagogen“

Schulen in freier Trägerschaft stehen für pädagogische Vielfalt, Innovation und Gestaltungsfreiheit. Viele Privatschulen haben besondere Profile – etwa reformpädagogisch, bilingual, international oder konfessionell – und bieten Lehrkräften attraktive Arbeitsbedingungen sowie pädagogische Freiheit. Hier die Ergebnisse unserer letzten Befragung, an der mehr als 500 Lehrkräfte an Privatschulen in NRW teilgenommen haben. Sie schätzen vor allem

Tolles Arbeitsklima

Gutes Verhältnis zwischen Lehrkräften, Schulleitung, SchülerInnen und Eltern

Besondere pädagogische Konzepte

Pädagogische Freiheit

Bessere Ausstattung

Gestaltungs- und Aufstiegsmöglichkeiten

Karrieremöglichkeiten an Privatschulen

Privatschulen bieten individuelle Karrierewege. Engagement, pädagogische Qualität und Mitgestaltung werden unmittelbar wahrgenommen und honoriert.

Einstieg & Bewerbung

↳ Ich finde die richtige Schule für mich
↳ Ich bewerbe mich direkt bei der Schule
↳ Initiativbewerbungen jederzeit möglich

Entwicklung & Perspektiven

↳ Eigeninitiative wird gefördert
↳ Enger Austausch im Kollegium
↳ Mentoring & Begleitung junger Kolleg:innen
↳ Aufstiegschancen – fachlich und organisatorisch
VDP NRW Verband Deutscher Privatschulen

So bewerben Sie sich als Lehrkraft an einer Privatschule

  • Bewerben Sie sich direkt bei der Privatschule, an der Sie arbeiten möchten. Unsere Mitgliedsschulen in NRW finden Sie in unserer VDP-Schulsuche
  • Alternativ können Sie uns auch Ihre Initiativbewerbung senden. Sie erreicht auf diesem Weg über 360 private Bildungseinrichtungen in NRW
  • Weitere Bewerbungsmöglichkeiten gibt es bei anderen Privatschulverbänden (z.B. Waldorf) und bei den evangelischen und katholischen Landeskirchen. Wenn Sie eine Stelle in einem anderen Bundesland als NRW suchen, finden Sie hier die Adressen der anderen VDP Landesverbände.

„Gute Schulen brauchen gute Pädagoginnen und Pädagogen“

Damit beides zusammen kommt,

finden Sie hier die Stellenangebote unserer Mitglieder.

Und hier können Sie sich initiativ bewerben.

Allgemeine Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen und zur Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an einer Schule in freier Trägerschaft in NRW haben wir in unseren FAQ für Sie zusammengestellt.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns:

Kontakt:
VDP Verband Deutscher Privatschulen NRW e.V.

Kronprinzenstraße 82-84
40217 Düsseldorf
Tel. 0211-41 66 06-00 oder -01
Mail: info@vdpnrw.de

Workshop auf der didacta 2026

Thema: Lehrkraft an einer Privatschule – das müssen Sie wissen

Wann?

13.03.2026
9.45-10.45 Uhr

Wo?

Messe Köln
Workshop Fläche Halle 8, C-058

FAQ

Lehrkraft an Privatschulen

Wichtiger Hinweis: Die folgenden Antworten beschreiben die Situation in Nordrhein-Westfalen. Die Regelungen für Privatschulen und Ihre Lehrkräfte sind in anderen Bundesländern zum Teil sehr unterschiedlich. Ebenso können die Einstellungsperspektiven von den hier beschrieben abweichen. Wenn Sie sich für die Tätigkeit in einem anderen Bundesland als Nordrhein-Westfalen interessieren, können Sie sich hierfür auch bei dem jeweiligen VDP-Landesverband informieren.

1Ich habe Interesse an einer Tätigkeit an einer Schule in freier Trägerschaft. Wo finde ich Stellen und wo kann ich mich bewerben?
Aktuelle Stellenanzeigen von Schulen, die Mitglied im Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen sind, finden Sie hier . Sie können auch hier eine Initiativbewerbung einreichen. Darüber hinaus nutzen viele die öffentlichen Stellendatenbanken wie LEO und VERENA. Grundsätzlich entscheiden Ersatzschulträger selbst über die Auswahl ihres Lehrpersonals. Wenn Sie also eine Schule in freier Trägerschaft besonders interessiert, scheuen Sie sich nicht, diese Schule direkt zu kontaktieren.
2Kann ich als Lehrkraft an einer Privatschule eine vergleichbare Sicherheit und Besoldung erhalten, wie in einem öffentlichen Beamtenverhältnis?
In vielen Fällen: Ja. Ersatzschulen können in Nordrhein-Westfalen Lehrkräfte als sogenannte Planstelleninhaber einstellen. Planstelleninhaber sind privatrechtliche Angestellte der Ersatzschulträger, deren Beschäftigungsverhältnis dem einer Beamtin oder eines Beamten auf Lebenszeit vergleichbar ist. Die Vergütung von Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhabern richtet sich nach den beamtenrechtlichen Besoldungsvorschriften, sie sind beihilfeberechtigt und erhalten im Ruhestand Versorgungsbezüge über den Ersatzschulträger anstelle eines öffentlichen Dienstherrn. Zudem übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen im Falle der Auflösung einer Ersatzschule sowohl alle Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhaber entweder für eine Verwendung im öffentlichen Schuldienst oder versetzt sie in den einstweiligen Ruhestand, als auch alle mit der Schule verbundenen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Ob an einer Ersatzschule die Möglichkeit zur Einstellung als Planstelleninhaberin bzw. Planstelleninhaber besteht können Sie bei dem jeweiligen Schulträger erfragen.
3Ich schließe demnächst mein Lehramtsstudium ab. Kann ich den Vorbereitungsdienst auch an einer Privatschule ableisten?
Ja! Viele Ersatzschulen sind Ausbildungsschulen. Wenn Sie für den Vorbereitungsdienst an eine Ersatzschule gehen möchten, fragen Sie am besten direkt beim Schulträger nach, ob der Einsatz an der Schule möglich ist. Zahlreiche im VDP organisierte Ersatzschulen können Sie über unsere Schulsuche finden, alle Ersatzschulen im Land finden Sie über die Schulsuche des Landes Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie die entsprechende Zusage haben, können Sie den Wunsch auf Zuweisung an die Ersatzschule bei der regulären Anmeldung zum Vorbereitungsdienst angeben und werden dann entsprechend zugewiesen.
4Ich habe kein 2. Staatsexamen für ein Lehramt, aber einen Hochschulabschluss auf Masterniveau. Kann ich trotzdem Lehrkraft an einer Schule in Freier Trägerschaft werden?
Ja! Wenn Sie einen Abschluss auf Masterniveau haben, gibt es mit großer Wahrscheinlichkeit eine Möglichkeit zum Seiteneinstieg an einer Schule in Freier Trägerschaft. Wichtig ist, dass Ihr Studienabschluss einem oder mehreren Schulfächern zugeordnet werden kann. Welcher Weg des Seiteneinstiegs der für Sie sinnvollste ist, hängt immer vom individuellen Fall ab. Wenn Sie sich für eine Tätigkeit an einer Schule in Freier Trägerschaft interessieren, sprechen Sie am besten einfach eine Schule, für die Sie sich interessieren an, oder nutzen Sie die Möglichkeit zur Initiativbewerbung auf unserer Website Hier .
5Verliere ich auf jeden Fall meine erworbenen Erfahrungsstufen und Pensionsansprüche, wenn ich aus dem öffentlichen Schuldienst an eine Schule in freier Trägerschaft wechsele?
Nein. Wenn Sie bislang als verbeamtete Lehrkraft an einer öffentlichen Schule tätig waren und in ein Planstelleninhaberverhältnis an einer Ersatzschule wechseln, dann ist schulgesetzlich garantiert, dass Ihre nach besoldungsrechtlichen Vorschriften bisher festgesetzte Erfahrungsstufe bei der Übernahme beibehalten wird. Ebenso wird Ihre bisherige Dienstzeit als ruhegehaltsfähig anerkannt. Wenn Sie nicht in ein Planstelleninhaberverhältnis sondern in ein anderes Anstellungsverhältnis wechseln, verzichten Sie natürlich auf Ihre Pensionsansprüche. Sie werden wie bei einem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis aus anderen Gründen auch in der Rentenversicherung für die Zeit im öffentlichen Dienst nachversichert und schließen einen Arbeitsvertrag mit Ihrem neuen Arbeitgeber. Viele Ersatzschulen orientieren sich in der Vergütung aber am Tarifvertrag der Länder TV-L, so dass Ihre Vorerfahrung im öffentlichen Dienst in der Regel bei der Einstufung Ihrer Vergütung berücksichtigt werden kann. Ergänzungsschulen sind in der Ausgestaltung ihrer Anstellungsverhältnisse frei. Über die Beschäftigungsbedingungen, Vergütungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Vorteile können Sie sich beim jeweiligen Schulträger informieren.
6Ich bin Lehrkraft im öffentlichen Schuldienst, kann ich auch an einer Privatschule tätig werden, ohne den öffentlichen Dienst zu verlassen?
Ja, zumindest auf Zeit. Gemäß § 103 Absatz 3 können Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen für die Tätigkeit an einer Ersatzschule beurlaubt werden. Die während einer solchen Beurlaubung als Lehrkraft an einer Ersatzschule verbrachte Zeit ist hinsichtlich der Ruhegehaltsfähigkeit zudem einer Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst gleichgestellt. Voraussetzung für eine solche Beurlaubung ist allerdings, dass der Dienstherr ihr nicht aus dienstlichen Gründen widerspricht.
7Ich habe eine Lehramtsprüfung und eine Lehramtsbefähigung aus einem anderen Land der EU. Kann ich damit an einer Schule in freier Trägerschaft unterrichten?
Lehrer/innen aus anderen europäischen Ländern sind in allen freien Schulen, aber besonders in Schulen mit bilingualer oder internationaler Ausrichtung sehr willkommen. Voraussetzung sind aber Kenntnisse in der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Um unterrichten zu können, muss an Ersatzschulen zunächst die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Lehrerberufsqualifikation mit der Befähigung für das Lehramt in Deutschland erfolgen. Innerhalb der EU erleichtert die Anerkennungsrichtlinie die Feststellung. Bei Vorliegen einer im Ausland erworbenen Lehrerberufs-qualifikation kann auch ohne formale Feststellung ihrer Gleichwertigkeit mit einer Lehramtsqualifikation im Sinne der Anerkennungsrichtlinie die Möglichkeit für eine Unterrichtstätigkeit an Schulen gegeben sein. Auch hier sind die Ergänzungsschulen wieder wesentlich freier. Es lohnt sich auf jeden Fall nachzufragen.
8Ich habe eine Lehramtsprüfung und eine Lehramtsbefähigung aus aus dem übrigen Ausland (außerhalb der EU, des europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz. Kann ich damit an einer Schule in freier Trägerschaft unterrichten?
Lehrkräfte aus sogenannten Drittstaaten sind in Nordrhein-Westfalen auch an Ersatzschulen sehr willkommen. Voraussetzung für eine Beschäftigungsaufnahme ist, dass Ihre Berufsqualifikationen im Lehrkräftebereich anerkannt ist. Für die Anerkennung von Lehrkräften aus Drittstaaten ist in NRW die Bezirksregierung Detmold zentral zuständig. Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob die von Ihnen eingereichten Ausbildungs- und Befähigungsnachweise wesentliche Unterschiede zu einer vergleichbaren nordrhein-westfälischen Lehramtsausbildung aufweisen. Sie prüft auch, ob ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (mindestens der Stufe C1 in den Bereichen Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen) vorliegen. Weitere Informationen finden Sie hier.
9Ich bin derzeit Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst und unzufrieden. Kann die Tätigkeit an einer Privatschule eine Alternative sein?
Der Wechsel an eine Privatschule kann eine Option sein. Wichtig ist hierbei, dass insbesondere für die Tätigkeit an Ersatzschulen vergleichbare Anforderungen zu einer Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst bestehen. Wenn Sie die 2. Staatsprüfung für ein Lehramt endgültig nicht bestanden haben, können Sie auch an einer entsprechenden Ersatzschule keine mehr erhalten. Wenn Sie sich also im Vorbereitungsdienst unwohl fühlen und die Tätigkeit an einer Privatschule als Alternative in Erwägung ziehen, informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Optionen.
10Ich habe die zweite Staatsprüfung für ein Lehramt endgültig nicht bestanden, kann ich dennoch Lehrkraft an einer Privatschule werden?
Wenn Sie eine zweite Staatsprüfung endgültig nicht bestanden haben, können Sie an einer Ersatzschule in der Regel nicht dauerhaft beschäftigt werden. Lediglich eine befristete Vertretungstätigkeit kann möglich sein.
11Privatschule, Schule in Freier Trägerschaft, was ist das eigentlich?
Privatschulen oder Schulen in Freier Trägerschaft sind Schulen, deren Träger keine staatlichen Stellen wie zum Beispiel Gemeinden oder Landkreise sind. Träger der Schulen sind stattdessen Vereine, Privatpersonen, Kirchen oder Unternehmen, die eigene Bildungsideen verwirklichen wollen. Die Schulen haben daher zumeist ein besonderes Schulprofil, z.B, ein christliches, ein reformpädagogisches, ein bilinguales oder ein internationales, je nach Ausrichtung und Idee des Trägers. Für die Schulen in Freier Trägerschaft muss man in Nordrhein-Westfalen zwischen zwei Gruppen unterscheiden: Ersatzschulen und Ergänzungsschulen. Die größere Gruppe sind die Ersatzschulen. Die meisten Ersatzschulen entsprechen direkt einer Schulform des öffentlichen Schulwesens, Sie sind also zum Beispiel Grundschulen, Realschulen, Gymnasien oder Berufskollegs. Ersatzschulen haben wie öffentliche Schulen das Recht, die ihrer Schulform entsprechenden Abschlüsse zu vergeben. Sie erhalten zudem eine staatliche Refinanzierung ihrer Kosten, die der Träger aber durch eigene Mittel ergänzen muss. Weil sie das Recht zur Vergabe von Abschlüssen haben, müssen diese Ersatzschulen die für ihre Bildungsgänge geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen beachten und für ihre Lehrkräfte eine Unterrichtsgenehmigung einholen. Daneben gibt es Ergänzungsschulen. Ergänzungsschulen ergänzen das Schulwesen mit eigenen Bildungsprogrammen haben aber keine eigene Genehmigung zur Abnahme von staatlichen Abschlüssen. Ergänzungsschulen, die bestimmte Standards nachweisen, können aber als anerkannte Ergänzungsschule schulpflichtige Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschulen bereiten ihre Schülerinnen und Schüler auf Abschlüsse vor, die diese dann im Rahmen von Externenprüfungen erwerben können. Ergänzungsschulen sind nicht staatlich refinanziert, sondern müssen ihren Betrieb voll selbst finanzieren. Ergänzungsschulen benötigen für einzelne Lehrkräfte keine Unterrichtsgenehmigung, sondern müssen nur als anerkannte Ergänzungsschule nachweisen, dass das von ihnen beschäftigte pädagogische Personal ausreichen für die Vorbereitung auf die angestrebten Abschlüsse qualifiziert ist. Eine besondere Rolle nehmen Ersatzschulen eigener Art ein. Das sind Ersatzschulen, die pädagogische Reformgedanken verwirklichen und nicht direkt eine Entsprechung unter den Schulformen öffentlicher Schulen haben. Sie unterliegen hinsichtlich der Refinanzierung und der Notwendigkeit von Unterrichtsgenehmigungen ähnlichen Regeln wie die übrigen Ersatzschulen, ihre Schülerinnen und Schüler müssen aber zum Erwerb von Abschlüssen an speziellen Externenprüfungen teilnehmen. Die wichtigste Gruppe dieses Schultyps sind die Waldorfschulen. Darüber hinaus gibt es außerhalb des Geltungsbereiches des Schulgesetzes auch die Schulen des Gesundheitswesens, Sprachenschulen und Weiterbildungseinrichtungen aus dem Bereich der Arbeitsmarktdienstleister.

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